Durchgangsarzt für Berufsgenossenschaften
Durchgangsarzt für Berufsgenossenschaften
Wir haben von der Deutschen Unfallversicherung die Erlaubnis, Arbeitsunfälle zu behandeln. Um diese Berechtigung zu erlangen, wird von den Berufsgenossenschaften eine hohe Anforderung an die Qualifikation der Ärzte und Ausstattung der Praxis gefordert.
Arbeitsunfälle
Als Durchgangsärzte sind wir für die Behandlung von Unfallverletzten besonders qualifiziert.
Wegeunfälle
Unfälle, die Sie auf dem Weg zur oder von der Arbeit bzw. Ausbildungsstätte erleiden.
Schulunfälle
Schulunfälle sind durch die BG Versichert und dürfen nur durch Durchgangsärzte behandelt werden.